Handelsregisterauszug in Bibertal beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Bibertal

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Günzburg
Einwohner
4966 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89346
Vorwahl
08226
Adresse der Gemeinde
Hauptstraße 2, 89346 Bibertal
Website

FAQ

Wann muss man ins Handelsregister?
Gemäß § 8 des Handelsgesetzbuches (HGB) müssen alle Unternehmen, die nach dem HGB als Kaufleute gelten, eingetragen werden. Dies betrifft insbesondere juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften. Eine Eintragung ins Handelsregister ist also für diese Unternehmen Pflicht.
wann ins handelsregister eintragen lassen?
In der Regel müssen Unternehmen, die eine juristische Person bilden, sich in das Handelsregister eintragen lassen. Ob dieser Schritt notwendig ist, hängt jedoch von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Landes ab, in dem das Unternehmen tätig ist. In Deutschland müssen sich z.B. eingetragene Kaufleute, GmbHs und AGs im Handelsregister eintragen lassen. Auch Personengesellschaften, die einen Gewerbebetrieb aufnehmen, müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen.

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