Handelsregisterauszug in Braunschweig beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Braunschweig

Bundesland
Niedersachsen
Einwohner
248.823 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
38100–38126
Vorwahlen
0531, 05300, 05303, 05307, 05309, 05341
Adresse der Stadtverwaltung
Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
Website
Ortsteile
GrnerJäger, Raffturm, Rautheim,Bahnhof, WaggumerWeghaus, Waldfrieden, GrünerJäger, Raffturm, SchöppenstedterTurm, WaggumerWeghaus, Waldfrieden

FAQ

Wann ist eine OHG nicht im Handelsregister eingetragen? Ist eine UG ein Körper? Gesellschaft: Stabiletäsd; Gefährdungsfaktor/gefährlich? KA/KKM möglich?
Eine OHG muss im Handelsregister eingetragen sein, um als Rechtsperson anerkannt zu werden. Eine UG ist kein Körper, sondern ein Rechtsformverband. Eine OHG ist eine Personengesellschaft, die durch Einlagen der Gesellschafter gegründet und im Handelsregister eingetragen wird. Es gibt keinen Gefährdungsfaktor oder gegebenenfalls ein geringes Risiko bei der Gründung einer OHG. KA/KKM sind bei einer OHG möglich.
Wer kann die Einsicht in das Handelsregister nehmen?
Grundsätzlich kann jeder die Einsicht in das Handelsregister nehmen. Allerdings kann die Einsicht insbesondere in einzelne Unterlagen und Dokumente des Handelsregisters, wie etwa die Eintragungsakten, nur durch diejenigen Personen erfolgen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsicht haben. Dazu zählen beispielsweise Mitarbeiter von Gerichten, Finanzbehörden, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Gewerbetreibende, Kreditinstitute, Kommunen und andere staatliche Stellen.

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