Handelsregisterauszug in Schnaitsee beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Schnaitsee

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Traunstein
Einwohner
3735 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83530
Vorwahl
08074
Adresse der Gemeinde
Marktplatz 4–5, 83530 Schnaitsee
Website
Ortsteile
Adlmoos, Allerding, Allersing, Axtham, Berg, Bergham, Blabsreit, Blankenberg, Brandstätt, Buchet, Buchreit, Buchwies, Dobel, Dorfen, Durchschlacht, Ed, Edenhub, Edenkling, Eggerding, Eiding, Engelberned, Ernst, Fachendorf, Feldmhle, Fernbromberg, Flötzing, Garting, Gattenham, Gehetsberg, Geiersberg, Gitzen, Götzberg, Gröben, Guggenberg, Gumpertsham, Habam, Harpfing, Henning, Herbstham, Hermannstetten

FAQ

Wer kann die Einsicht in das Handelsregister nehmen?
Grundsätzlich kann jeder die Einsicht in das Handelsregister nehmen. Allerdings kann die Einsicht insbesondere in einzelne Unterlagen und Dokumente des Handelsregisters, wie etwa die Eintragungsakten, nur durch diejenigen Personen erfolgen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsicht haben. Dazu zählen beispielsweise Mitarbeiter von Gerichten, Finanzbehörden, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Gewerbetreibende, Kreditinstitute, Kommunen und andere staatliche Stellen.
Welche Unternehmen müssen im Handelsregister eingetragen werden?
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, die als Kapitalgesellschaft gegründet werden, im Handelsregister eingetragen werden. Dazu gehören Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften (KG), GmbHs und UG (haftungsbeschränkt). Auch Personengesellschaften (GbR, OHG usw.) müssen im Handelsregister eingetragen werden, wenn sie einen Gewerbebetrieb führen. Darüber hinaus können auch andere juristische Personen, die keine Kapitalgesellschaften sind, im Handelsregister eingetragen werden, z.B. Genossenscha

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