Handelsregisterauszug in München beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug München

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Einwohner
1.487.708 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
80331–81929, 85540[A 1]
Vorwahl
089
Adresse der Stadtverwaltung
Marienplatz 8, 80331 München
Website
Ortsteile
Allach-Untermenzing, Altstadt-Lehel, Aubing-Lochhausen-Langwied, Au-Haidhausen, BergamLaim, Bogenhausen, Feldmoching-Hasenbergl, Hadern, Laim, Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, Maxvorstadt, Milbertshofen-AmHart, Moosach, Neuhausen-Nymphenburg, Obergiesing-Fasangarten, Pasing-Obermenzing, Ramersdorf-Perlach, Schwabing-Freimann, Schwabing-West, Schwanthalerhöhe, Sendling, Sendling-Westpark, Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln, Trudering-Riem, Untergiesing-Harlaching, Dornach

FAQ

wann muss man sich in das handelsregister eintragen?
Es gibt keine generelle Pflicht, sich in das Handelsregister einzutragen. Ob und wann ein Unternehmen sich in das Handelsregister eintragen muss, hängt von seiner Rechtsform und dem Land ab, in dem es tätig ist. In Deutschland ist die Eintragung in das Handelsregister für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und einige andere Rechtsformen vorgeschrieben.
Wann im Handelsregister eintragen?
Das Eintragen in das Handelsregister ist abhängig von der Art der Unternehmensgründung. Bei einer Einzelfirma muss der Eintrag innerhalb eines Monats nach der Gründung des Unternehmens erfolgen. Bei einer GmbH ist die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach der Gründung vorzunehmen.

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