Handelsregisterauszug in Altötting beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Altötting

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Altötting
Einwohner
12.983 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84503
Vorwahl
08671
Adresse der Stadtverwaltung
Kapellplatz 2a84503 Altötting
Website
Ortsteile
Aigner, Auffang, Baumgartner, Berger, Bichl, Brandstätt, Dorfen, Eder, Erber, Feldhütter, Freudelsberg, Gloneck, Graming, HarreramHolz, Hauslehen, Hiebl, Hinterberg, Hof, Hüttenberg, Kammerlehner, Klausen, Kronhof, Lindach, Loha, Meisterlehen, Neuhäusl, Obergöpping, Oberkastl, Oberöd, Oberschlottham, Popp, Poschen, Prähub, Putz, Radeck, Reichkobl, Reit, Riching, Schmid, Schmidt

FAQ

Wer ist berechtigt, in das Handelsregister Einsicht zu nehmen?
Grundsätzlich ist jeder berechtigt, in das Handelsregister Einsicht zu nehmen. Es gibt jedoch Einschränkungen. So kann der Zugang zu bestimmten Informationen eingeschränkt werden, wenn dies zum Schutz der Interessen der betroffenen Unternehmen oder zur Wahrung des Datenschutzes erforderlich ist. In solchen Fällen muss eine schriftliche Genehmigung von den betroffenen Unternehmen vorliegen, um Zugang zu den Informationen zu erhalten.
Wann muss ein Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden?
Ein Unternehmen muss in das Handelsregister eingetragen werden, wenn es eine juristische Person ist, eine Partnerschaft, eine Genossenschaft, eine europäische Gesellschaft oder eine öffentliche Einrichtung. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach der Gründung des Unternehmens geschehen.

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