Handelsregisterauszug in Fridolfing beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Fridolfing

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Traunstein
Einwohner
4428 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83413
Vorwahl
08684
Adresse der Gemeinde
Hadrianstraße 28, 83413 Fridolfing
Website
Ortsteile
Anthal, Breitwies, Dietwies, Eizing, Engelschalling, Enhub, Felln, Forst, Frstenberg, Furth, Gierling, Glatzenberg, Götzing, Haslau, Hilzham, Hohenbergham, Karlachöd, Kelchham, Klebham, Kleineich, Kumberg, Langesöd, Lieseich, Linden, Lixen, Mayerhofen, Neunteufeln, Niederau, Niederwinkeln, Oberau, Obergeisenfeld, Oed, Pulharting, Rautenham, Schifferleiten, Spannbruck, Steinmaßl, Stief, Stießberg, Strohhof

FAQ

Wer ist zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet?
Gesellschaften und Unternehmen, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) als Handelsgesellschaften geführt werden, sind zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Dazu zählen unter anderem: Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG), Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH) und Einzelkaufleute.
Was bedeutet "Öffentlicher Glaube" im Handelsregister?
Der Begriff „öffentlicher Glaube“ bezieht sich auf die Rechtswirkung, die einer Eintragung ins Handelsregister zukommt. Eine solche Eintragung wird als „öffentlich glaubwürdig“ angesehen und bedeutet, dass die im Handelsregister eingetragenen Informationen allgemein anerkannt und akzeptiert werden. Diese Rechtswirkung erleichtert den Unternehmen die Umsetzung ihrer Geschäfte, da sie anderen Parteien gegenüber nicht mehr beweisen müssen, dass eine bestimmte Handlung tatsächlich stattgefunden hat.

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