Handelsregisterauszug in Löcknitz beantragen

handelsregisterauszug.de ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.

Handelsregisterauszug für folgende Firma anfordern

Loading...

Ihre Auswahl

Zahlungsart wählen

Die Gebühr für diesen Service beträgt: 0,00 (inkl. 19% MwSt.)

Bestellerdaten

handelsregisterauszug.de ist die Adresse für Original Handeslregisterauszüge aus Deutschland zum downladen. Inkl. kostenlosem Handelsregisterauszug-Überwachungsservice.

Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Löcknitz

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
3280 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17321
Vorwahl
039754
Adresse der Amtsverwaltung
Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz
Website

FAQ

Was bedeutet "Öffentlicher Glaube" im Handelsregister?
Der Begriff „öffentlicher Glaube“ bezieht sich auf die Rechtswirkung, die einer Eintragung ins Handelsregister zukommt. Eine solche Eintragung wird als „öffentlich glaubwürdig“ angesehen und bedeutet, dass die im Handelsregister eingetragenen Informationen allgemein anerkannt und akzeptiert werden. Diese Rechtswirkung erleichtert den Unternehmen die Umsetzung ihrer Geschäfte, da sie anderen Parteien gegenüber nicht mehr beweisen müssen, dass eine bestimmte Handlung tatsächlich stattgefunden hat.
Welche Haftungsregelung vor und nach der Eintragung der GmbH ins Handelsregister?
Vor der Eintragung der GmbH ins Handelsregister haftet das Unternehmen mit seinem gesamten Vermögen. Nach der Eintragung haftet die GmbH nur noch mit dem Gesellschaftsvermögen, das sie bei der Eintragung im Handelsregister hinterlegt hat. Der Haftungsrahmen für die Gesellschafter ist somit auf die Höhe des jeweiligen Einlagebetrags begrenzt.

handelsregisterauszug.de
© 2002 - 2024
handelsregisterauszug.de
payments
Comodo secure seal