Handelsregisterauszug in Mössingen beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Mössingen

Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Tübingen
Landkreis
Tübingen
Einwohner
20.567 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72116
Vorwahl
07473
Adresse der Stadtverwaltung
Freiherr-vom-Stein-Str. 20, 72116 Mössingen
Website
Ortsteile
BadSebastiansweiler

FAQ

Welche Rechtsformen werden in welchen Abteilungen des Handelsregisters geführt?
Das Handelsregister wird in verschiedene Abteilungen unterteilt. Die Abteilungen unterscheiden sich je nach Rechtsform des Unternehmens. Die folgenden Abteilungen des Handelsregisters sind für die verschiedenen Rechtsformen zuständig: 1. Abteilung A: Gewerbebetriebe 2. Abteilung B: Einzelunternehmen 3. Abteilung C: Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, PartG, KGaA) 4. Abteilung D: Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, SE, UG) 5. Abteilung E: Genossenschaften 6. Abteilung F
Wann muss ich mich im Handelsregister eintragen?
Grundsätzlich müssen Sie sich nur dann im Handelsregister eintragen lassen, wenn Sie ein Unternehmen gründen, das nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufmann oder Kauffrau eingetragen werden muss. Dazu zählen beispielsweise Handelsgesellschaften, Einzelkaufleute, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. In diesen Fällen ist die Eintragung in das Handelsregister zwingend erforderlich. Bei anderen Unternehmen, die nicht nach dem HGB geführt werden, ist eine Eintragung in das Handelsregister nicht erforderlich

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