Handelsregisterauszug in Oberkochen beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Oberkochen

Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Stuttgart
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
7884 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73447
Vorwahl
07364
Adresse der Stadtverwaltung
Eugen-Bolz-Platz 1, 73447 Oberkochen
Website

FAQ

Was muss in einem Geschäftsbrief stehen? Was muss Handelsregister stehen?
In einem Geschäftsbrief müssen die vollständigen Kontaktdaten des Absenders und des Empfängers angegeben werden. Dazu gehören Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Ebenso muss ein Gruß, eine Begrüßung und eine Schlussformel enthalten sein. Im Handelsregister müssen alle relevanten Informationen über ein Unternehmen, eine Person oder eine Organisation verzeichnet sein. Dazu gehören die Rechtsform, der Sitz, der Geschäftszweck, die angeschlossenen Unternehmen, die Namen der Gesellschafter und die Kontaktdaten.
warum besteht eintragungspflicht handelsregister?
Das Handelsregister ist ein zentrales Verzeichnis, in dem die Rechtsform und die wesentlichen Merkmale der eingetragenen Unternehmen verzeichnet sind. Durch die Eintragungspflicht im Handelsregister wird sichergestellt, dass die wichtigsten Informationen über die Unternehmen für die Öffentlichkeit leicht zugänglich sind. Außerdem ermöglicht die Eintragungspflicht, dass die Rechte und Pflichten der eingetragenen Unternehmen von Dritten, insbesondere Gläubigern, leicht überprüft werden können.

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