Handelsregisterauszug in Obermarchtal beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Obermarchtal

Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Tübingen
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
1311 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89611
Vorwahl
07375
Adresse der Gemeinde
Hauptstraße 21, 89611 Obermarchtal
Website

FAQ

WER MUSS INS HANDELSREGISTER EINGETRAGEN WERDEN?
Alle rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen müssen in das Handelsregister eingetragen werden, um eine gesetzlich geregelte Existenz zu erhalten. Dazu gehören unter anderem Aktiengesellschaften, GmbHs, Kommanditgesellschaften, OHG, PartG, eingetragene Genossenschaften und Vereine. Weiterhin müssen auch Änderungen oder Ergänzungen, die in den Satzungen dieser Unternehmen vorgenommen werden, in das Handelsregister eingetragen werden.
Wann besteht Verpflichtung zum Handelsregister GBR?
Eine Verpflichtung zur Eintragung in das Handelsregister GBR besteht, wenn ein Unternehmen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet wird. Eine solche GbR ist eine Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter persönlich haftend sind. Dies bedeutet, dass jeder Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit seinem gesamten Vermögen haftet. Daher ist es wichtig, dass die GbR beim zuständigen Amtsgericht eingetragen wird, um die persönliche Haftung der Gesellschafter zu gewährleisten.

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