Der Geschäftsführer muss die Gründung der Gesellschaft, die Rechtsform, die Sitzadresse, die Firma, die Namen und Anschriften der Gesellschafter, die Vertretungsbefugnis, die Gegenstand des Unternehmens, den Namen des Geschäftsführers und die Namen und Anschriften der Gesellschafter beim Handelsregister anmelden.