Handelsregisterauszug in Wiesenfelden beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Wiesenfelden

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3831 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94344
Vorwahl
09966
Adresse der Gemeinde
Georgsplatz 1, 94344 Wiesenfelden
Website
Ortsteile
Augenthal, Bogenroith, Engelbarzell, Forstbrunn, Frath, Göttlingerhöfen, Großneundling, Großviecht, Gscheibtebuchen, Hagnhöfen, Hammermhl, Hauptenberg, Heilbrunn, Hirschberg, Hochhölzl, Hub, Jägershöfen, Kälberhof, Kesselboden, Kleinneundling, Kleinviecht, Kragenroth, Kragnmhl, Kuchlhof, Lehenbach, Neudeck, Neumhle, Neuweiher, Oberhof, Oberroith, ™d, ™denried, Pichlberg, Rohrloh, Roßmhle, Rothenberg, Rothenbrunn, StRupert, Schiederhof, Schönbrunn

FAQ

Was ist alles im Handelsregister eingetragen?
Im Handelsregister sind alle Unternehmen, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) registriert sind, eingetragen. Dazu gehören alle Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die nach dem HGB gegründet wurden, sowie alle eingetragenen Kommanditgesellschaften. Des Weiteren sind alle Änderungen des Unternehmens, wie z.B. Veränderungen des Namens, des Sitzes oder der Geschäftsanteile, eingetragen. Außerdem sind die Namen und Anschriften der Geschäftsführer und des Aufsichtsrates eingetragen.
Wer braucht Eintrag in Handelsregister?
In Deutschland müssen Unternehmen, die sich als Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft organisieren, sich unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Handelsregister eintragen lassen. Dieses Verfahren wird als "Handelsregistereintragung" bezeichnet. Der Eintrag ins Handelsregister ist für die Rechtsfähigkeit eines Unternehmens erforderlich und somit der erste Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit.

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