Handelsregisterauszug in Aebtissinwisch beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Aebtissinwisch

Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Steinburg
Einwohner
48 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25572
Vorwahl
04825
Adresse der Amtsverwaltung
Kohlmarkt 25, 25554 Wilster
Website
Ortsteile
Achterhörn, Stadtmoor, Achterhörn, Stadtmoor

FAQ

Wann muss man sich ins Handelsregister eintragen?
Es gibt kein allgemeines Zeitlimit, aber es ist ratsam, sich so schnell wie möglich ins Handelsregister einzutragen. Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder eine juristische Person wie eine GmbH oder eine AG gründen, müssen Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach der Gründung ins Handelsregister eintragen. Wenn Sie eine GbR oder eine OHG gründen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Monaten nach der Gründung ins Handelsregister eintragen.
Wann muss man im Handelsregister eingetragen sein?
Eine Eintragung ins Handelsregister ist für Unternehmen immer dann erforderlich, wenn sie eine juristische Person bilden (z.B. GmbH, AG, KGaA, OHG, e.V., UG, etc.). Ein Unternehmen muss auch dann ins Handelsregister eingetragen werden, wenn es eine nicht-juristische Person ist, aber als solche im Handelsregister eingetragen werden muss (z.B. Freiberufler, Einzelunternehmen).

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