Handelsregisterauszug in Ahrensbök beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Ahrensbök

Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Ostholstein
Einwohner
8333 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23623
Vorwahlen
04505, 04506, 04524, 04525, 04556
Adresse der Gemeinde
Poststraße 1, 23623 Ahrensbök
Website
Ortsteile
Barghorst, BarghorsterMoor, Birkenhof, BraunerHeckkaten, BraunerHirsch, Diestelkamp, Flachsröste, Flörkendorf, Gießelrade, Grebenhagen, Haarberg, Havekost, Heikenweide, Heuerstubben, Hörsten, Hohenhorst, Holstendorf, Iskuhle, Kattenberg, Krögen, Lebatz, LebatzerHeckkaten, Moosen, Neuhof, Schwienkuhlen, Siblin, Spechserholz, Steindamm, Talmühle

FAQ

Wann wird eine Firma ins Handelsregister eingetragen?
Eine Firma wird in das Handelsregister eingetragen, sobald die Gründer das entsprechende Eintragungsformular beim zuständigen Registergericht einreichen. In der Regel müssen die Gründer zuerst die notwendigen Unterlagen wie z.B. den Gesellschaftsvertrag, die Satzung und den Gewerbeschein beim zuständigen Gewerbeamt einreichen. Erst nachdem all diese Unterlagen überprüft und akzeptiert wurden, kann die Firma in das Handelsregister eingetragen werden.
Welche Tatsache über eine Gründung einer GmbH?
Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Die Gründer müssen mindestens einen Geschäftsführer und einen aufsichtsführenden Gesellschafter haben, der die Gesellschaft vertritt. Die Gründung einer GmbH erfordert ein Mindestkapital von 25.000 Euro. Zu diesem Zweck müssen die Gründer einen Gesellschaftsvertrag unterzeichnen, der die Rechte und Pflichten der Gründer, des Geschäftsführers und des aufsichtsführenden Gesellschafters festlegt.

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