Handelsregisterauszug in Anzing beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Anzing

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Ebersberg
Einwohner
4430 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
85646, 85570
Vorwahl
08121
Adresse der Gemeinde
Schulstraße 1, 85646 Anzing
Website
Ortsteile
Froschkern, Frotzhofen, HeiligKreuz, Höggerloh, Kaisersberg, Mauerstetten, Obelfing, Oberasbach, Ranharting, Sauschtt, Unterasbach, Ziegelstadel, Froschkern, Frotzhofen, HeiligKreuz, Höggerloh, Kaisersberg, Mauerstetten, Obelfing, Oberasbach, Ranharting, Sauschütt, Unterasbach, Ziegelstadel

FAQ

Wie beantrage ich einen Antrag in das Handelsregister?
Um eine Eintragung in das Handelsregister zu beantragen, müssen Sie zunächst ein Antragsformular ausfüllen und an das zuständige Registergericht senden. In dem Antragsformular müssen Sie Angaben zur Rechtsform des Unternehmens, zu den Gründern des Unternehmens, zu den anwaltlichen Vertretern des Unternehmens und zu den Gegenständen des Unternehmens machen. Zusätzlich müssen Sie einen Nachweis darüber erbringen, dass die Gründer eine angemessene Haftung für das Unternehmen übernehmen. Nachdem das Register
Wann wird eine Firma ins Handelsregister eingetragen?
Eine Firma wird in das Handelsregister eingetragen, sobald die Gründer das entsprechende Eintragungsformular beim zuständigen Registergericht einreichen. In der Regel müssen die Gründer zuerst die notwendigen Unterlagen wie z.B. den Gesellschaftsvertrag, die Satzung und den Gewerbeschein beim zuständigen Gewerbeamt einreichen. Erst nachdem all diese Unterlagen überprüft und akzeptiert wurden, kann die Firma in das Handelsregister eingetragen werden.

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