Handelsregisterauszug in Blumenholz beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Blumenholz

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
772 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17237
Vorwahlen
03981, 039824
Adresse der Amtsverwaltung
Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz
Website

FAQ

Wie erfolgt die Eintragung ins Handelsregister?
Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt in der Regel über einen Notar oder ein Registergericht. Dazu ist ein Antrag mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen, die in der Regel aus dem Gründungsvertrag, den Gesellschafterlisten und den vollständigen Unterlagen der Geschäftsführer bestehen. Nach der Prüfung und Eintragung durch das Registergericht erhält man eine Bestätigung über die Eintragung und einen offiziellen Auszug aus dem Handelsregister.
Was bedeutet "Öffentlicher Glaube" im Handelsregister?
Der Begriff „öffentlicher Glaube“ bezieht sich auf die Rechtswirkung, die einer Eintragung ins Handelsregister zukommt. Eine solche Eintragung wird als „öffentlich glaubwürdig“ angesehen und bedeutet, dass die im Handelsregister eingetragenen Informationen allgemein anerkannt und akzeptiert werden. Diese Rechtswirkung erleichtert den Unternehmen die Umsetzung ihrer Geschäfte, da sie anderen Parteien gegenüber nicht mehr beweisen müssen, dass eine bestimmte Handlung tatsächlich stattgefunden hat.

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