welche Wirkung hat die Eintragung in das Handelsregister einer Kommanditgesellschaft?
Die Eintragung einer Kommanditgesellschaft in das Handelsregister hat zwei wesentliche Wirkungen: Erstens wird die Kommanditgesellschaft dadurch zu einer juristischen Person und erhält daher eine eigene Rechtspersönlichkeit. Zweitens wird die Eintragung in das Handelsregister öffentlich bekannt gemacht, sodass die Kommanditgesellschaft als Rechtsperson anerkannt und anerkannt wird.