Handelsregisterauszug in Bundorf beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Bundorf

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
884 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97494
Vorwahlen
09763, 09523
Adresse der Verbandsverwaltung
Obere Sennigstr. 4, 97461 Hofheim i.UFr.
Website
Ortsteile
Obermhle, Obermühle

FAQ

Wann wird eine Firma aus dem Handelsregister gelöscht?
Eine Firma wird aus dem Handelsregister gelöscht, wenn sie keine gültige Handelsregistereintragung mehr hat und alle offenen Verpflichtungen erfüllt hat. Dazu gehören die Einreichung von Jahresabschlüssen, die Bezahlung von Steuern und Gebühren, die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und die Einhaltung der Regeln der Unternehmensregistrierung.
Wie erfolgt Eintragung Bekanntmachung handelsregister?
Die Eintragung einer Bekanntmachung im Handelsregister erfolgt durch den zuständigen Registergerichtsvollzieher. Dazu muss man das entsprechende Formular ausfüllen und beim zuständigen Amtsgericht einreichen. In der Regel müssen auch Unterlagen wie der Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung und der Gewerbeschein vorgelegt werden. Nach dem Einreichen der Unterlagen prüft der Registergerichtsvollzieher die Unterlagen und leitet die Eintragung ein. Anschließend wird die Bekanntmachung im Handelsregister veröffentlicht.

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