Handelsregisterauszug in Böel beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Böel

Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
711 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24401, 24405, 24891
Vorwahlen
04641, 04646
Adresse der Amtsverwaltung
Königstraße 5, 24392 Süderbrarup
Website
Ortsteile
Billmoor, Billwatt, Böelkamp, Böelschuby, Böelschubyhof, Böelschubymühle, Böelstamm, Böelulegraff, Böelwesterfeld, Hattschau, Lehmberg, Möllmoos, Neuböelschuby

FAQ

Wie kann ich mich ins Handelsregister eintragen lassen?
Um sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, müssen Sie ein Formular bei der zuständigen Handelsregisterbehörde Ihres Landes einreichen. In Deutschland ist das das Amtsgericht. Die Eintragung erfolgt dann in das elektronische Handelsregister. Der Antragsteller muss dazu bestimmte Angaben machen, wie z.B. Namen und Anschrift des Unternehmens, Art der Gesellschaft, Angaben zu den Gesellschaftern und eventuelle Niederlassungen. Bei der Beantragung des Eintrags müssen Sie auch eine Gebühr bezahlen.
Welche Abteilungen gibt es im Handelsregister?
Im Handelsregister gibt es folgende Abteilungen: 1. Abteilung A: Eintragungen zu Rechtsformen, die nicht ausschließlich dem Handelsgesetzbuch unterliegen. 2. Abteilung B: Eintragungen zu Rechtsformen, die nur dem Handelsgesetzbuch unterliegen. 3. Abteilung C: Eintragungen zu Rechtsformen, die dem Handelsgesetzbuch und anderen Rechtsvorschriften unterliegen. 4. Abteilung D: Eintragungen zu Rechtsformen, die nur anderen Rechtsvorschriften unterliegen. 5. Abte

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