Handelsregisterauszug in Büchenbeuren beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Büchenbeuren

Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Rhein-Hunsrück-Kreis
Einwohner
1746 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55491
Vorwahl
06543
Adresse der Verbandsverwaltung
Marktplatz 5, 55481 Kirchberg
Website

FAQ

Wann besteht Verpflichtung zum Handelsregister GBR?
Eine Verpflichtung zur Eintragung in das Handelsregister GBR besteht, wenn ein Unternehmen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet wird. Eine solche GbR ist eine Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter persönlich haftend sind. Dies bedeutet, dass jeder Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit seinem gesamten Vermögen haftet. Daher ist es wichtig, dass die GbR beim zuständigen Amtsgericht eingetragen wird, um die persönliche Haftung der Gesellschafter zu gewährleisten.
wann muss ich mich ins handelsregister eintragen?
Die Eintragung ins Handelsregister ist in Deutschland Pflicht, sobald Sie als Unternehmer für Ihre Geschäftstätigkeit eine Handelsregistereintragung benötigen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie eine GmbH oder eine UG gründen oder wenn Sie als Einzelunternehmer eine Gewerbeanmeldung vornehmen. In diesen Fällen müssen Sie sich unverzüglich nach der Gründung oder der Gewerbeanmeldung ins Handelsregister eintragen lassen.

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