Handelsregisterauszug in Bücken beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Bücken

Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
2130 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27333
Vorwahl
04251
Adresse derFleckenverwaltung
Schloßplatz 2, 27318 Hoya/Weser
Website
Ortsteile
Altenbücken, Dedendorf, Duddenhausen, Hohnhorst, Holtrup, Ovelgönne, Stendern

FAQ

Wie komme ich aus dem Handelsregister?
Um aus dem Handelsregister auszutreten, müssen Sie eine schriftliche Erklärung an das zuständige Handelsregisteramt senden. Diese Erklärung sollte Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Handelsregister-Nummer enthalten. Darüber hinaus müssen Sie die Gründe für Ihren Austritt aus dem Handelsregister angeben. Nach Eingang Ihrer Erklärung wird das Registeramt Ihren Austritt verarbeiten und Sie aus dem Handelsregister entfernen.
Wie erfolgt Eintragung Bekanntmachung handelsregister?
Die Eintragung einer Bekanntmachung im Handelsregister erfolgt durch den zuständigen Registergerichtsvollzieher. Dazu muss man das entsprechende Formular ausfüllen und beim zuständigen Amtsgericht einreichen. In der Regel müssen auch Unterlagen wie der Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung und der Gewerbeschein vorgelegt werden. Nach dem Einreichen der Unterlagen prüft der Registergerichtsvollzieher die Unterlagen und leitet die Eintragung ein. Anschließend wird die Bekanntmachung im Handelsregister veröffentlicht.

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