Gesellschaften, die in Deutschland gegründet wurden, können sich ins Handelsregister eintragen lassen. Dazu zählen zum Beispiel GmbHs, UGs, OHGs, KGs, AGs, GbRs und eingetragene Genossenschaften. Auch Personengesellschaften, die sich als Kaufleute betätigen, können einen Eintrag beantragen.