Eine Löschung im Handelsregister erfolgt in der Regel auf Antrag des Eintragungsberechtigten. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und eine Begründung enthalten. Nach Prüfung des Antrags entscheidet das Registergericht über die Löschung. Die Löschung betrifft dann den gesamten Eintrag im Handelsregister und alle darin enthaltenen Daten.