Handelsregisterauszug in Ehrenkirchen beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Ehrenkirchen

Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
7631 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79238
Vorwahlen
07633, 07664[2]
Adresse der Gemeinde
Jengerstraße 6, 79238 Ehrenkirchen
Website

FAQ

Wann muss man ins Handelsregister eingetragen werden?
Gesellschaften müssen in das Handelsregister eingetragen werden, sobald sie ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen. Der Eintrag ins Handelsregister muss spätestens sechs Wochen nach Beginn der Geschäftstätigkeit erfolgen.
Wer muss einen Eintrag im Handelsregister haben?
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG) müssen einen Eintrag im Handelsregister vornehmen lassen. Zusätzlich müssen auch sonstige juristische Personen wie Genossenschaften, Vereine oder Stiftungen einen Eintrag im Handelsregister vornehmen lassen. Auch Personengesellschaften, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, müssen einen Eintrag im Handelsregister vornehmen lassen.

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