Alle Personen, die ein Kaufmann sein möchten oder bereits ein Kaufmann sind, müssen sich im Handelsregister eintragen. Dies betrifft sowohl Einzelunternehmer als auch Gesellschaften. Obligatorisch ist eine Eintragung auch für Personen, die gewerbsmäßig Unternehmertätigkeiten ausüben, die über das bloße Handeln hinausgehen.