Eine Verpflichtung zur Eintragung in das Handelsregister GBR besteht, wenn ein Unternehmen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet wird. Eine solche GbR ist eine Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter persönlich haftend sind. Dies bedeutet, dass jeder Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit seinem gesamten Vermögen haftet. Daher ist es wichtig, dass die GbR beim zuständigen Amtsgericht eingetragen wird, um die persönliche Haftung der Gesellschafter zu gewährleisten.