Handelsregisterauszug in Fahrenzhausen beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Fahrenzhausen

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Freising
Einwohner
5064 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85777
Vorwahl
08133
Adresse der Gemeinde
Hauptstraße 21, 85777 Fahrenzhausen
Website
Ortsteile
Appercha, Bärnau, Bergfeld, Großnöbach, Höchenberg, Jarzt, Kleinnöbach, Unterbruck, Weng, Appercha, Bärnau, Bergfeld, Großnöbach, Höchenberg, Jarzt, Kleinnöbach, Unterbruck, Weng

FAQ

wann muss man sich in das handelsregister eintragen?
Es gibt keine generelle Pflicht, sich in das Handelsregister einzutragen. Ob und wann ein Unternehmen sich in das Handelsregister eintragen muss, hängt von seiner Rechtsform und dem Land ab, in dem es tätig ist. In Deutschland ist die Eintragung in das Handelsregister für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und einige andere Rechtsformen vorgeschrieben.
Wann muss eine Firmengründung ins Handelsregister eingetragen werden?
Eine Firmengründung muss in der Regel unverzüglich nach der Gründung ins Handelsregister eingetragen werden. Diese Eintragung erfolgt durch das zuständige Registergericht. In Deutschland ist dies das Amtsgericht, in dem sich das Unternehmen niederlassen möchte.

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