Handelsregisterauszug in Falkenfels beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Falkenfels

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
1048 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94350
Vorwahl
09961
Adresse der Gemeinde
Burgstr. 2, 94350 Falkenfels
Website
Ortsteile
Auenzell, Forst, Geßmannszell, Grand, Hagnzell, Hirschberg, Holzmhle, Oberhof, Riederszell, Roth, Rothmhl, StJohann, Siglbrunn, Stegmhl, Thurasdorf, Wastlhof, Weinfurth, Auenzell, Forst, Geßmannszell, Grand, Hagnzell, Hirschberg, Holzmühle, Oberhof, Riederszell, Roth, Rothmühl, StJohann, Siglbrunn, Stegmühl, Thurasdorf, Wastlhof, Weinfurth

FAQ

Wie bekomme ich meinen Auszug aus dem Handelsregister?
Um Ihren Auszug aus dem Handelsregister zu erhalten, müssen Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden. In der Regel können Sie den Auszug auch online beantragen. Sie benötigen dafür die Handelsregister-Nummer Ihres Unternehmens und einen gültigen Ausweis. Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der jeweiligen Amtsgerichte.
Was bedeutet "Öffentlicher Glaube" im Handelsregister?
Der Begriff „öffentlicher Glaube“ bezieht sich auf die Rechtswirkung, die einer Eintragung ins Handelsregister zukommt. Eine solche Eintragung wird als „öffentlich glaubwürdig“ angesehen und bedeutet, dass die im Handelsregister eingetragenen Informationen allgemein anerkannt und akzeptiert werden. Diese Rechtswirkung erleichtert den Unternehmen die Umsetzung ihrer Geschäfte, da sie anderen Parteien gegenüber nicht mehr beweisen müssen, dass eine bestimmte Handlung tatsächlich stattgefunden hat.

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