Gesellschaften und Unternehmen, die gewerblich tätig sind, müssen sich im Handelsregister eintragen lassen. Dazu gehören unter anderem GmbHs, OHGs, KGs, AGs, Einzelunternehmen, Einzelkaufleute und Personengesellschaften. Ebenfalls müssen sich Genossenschaften, Vereine, Stiftungen, Anstalten und öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Handelsregister eintragen lassen.