Handelsregisterauszug in Großrudestedt beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Großrudestedt

Bundesland
Thüringen
Landkreis
Sömmerda
Einwohner
1833 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99195
Vorwahl
036204
Adresse der Gemeinde
Karl-Marx-Platz 3, 99195 Großrudestedt
Website

FAQ

Was bedeutet Eintrag im Handelsregister?
Ein Eintrag im Handelsregister ist eine offizielle Aufzeichnung der Existenz und der wesentlichen Merkmale eines Unternehmens oder einer Organisation. Der Eintrag im Handelsregister legt fest, wer die Eigentümer eines Unternehmens sind, wer das Unternehmen leitet und wie das Unternehmen organisiert ist. Der Eintrag im Handelsregister ermöglicht es auch, dass das Unternehmen am Geschäftsverkehr teilnimmt, indem es Geschäftsbankkonten eröffnet, Rechnungen bezahlt und Kredite aufnimmt.
Wie erfolgt Eintragung Bekanntmachung handelsregister?
Die Eintragung einer Bekanntmachung im Handelsregister erfolgt durch den zuständigen Registergerichtsvollzieher. Dazu muss man das entsprechende Formular ausfüllen und beim zuständigen Amtsgericht einreichen. In der Regel müssen auch Unterlagen wie der Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung und der Gewerbeschein vorgelegt werden. Nach dem Einreichen der Unterlagen prüft der Registergerichtsvollzieher die Unterlagen und leitet die Eintragung ein. Anschließend wird die Bekanntmachung im Handelsregister veröffentlicht.

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