Handelsregisterauszug in Halsbrücke beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Halsbrücke

Bundesland
Sachsen
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
5040 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09633
Vorwahlen
03731, 037324, 035209
Adresse der Gemeinde
Am Ernst-Thälmann-Heim 1, 09633 Halsbrücke
Website

FAQ

Warum muss man sich ins Handelsregister eintragen?
Eintragungen ins Handelsregister sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, um ein Unternehmen als rechtsfähig anzuerkennen. Eintragungen in das Handelsregister dienen auch dazu, die Verantwortlichkeiten und Organisationsstrukturen eines Unternehmens offenzulegen, was wiederum zur Transparenz und Glaubwürdigkeit eines Unternehmens beiträgt. Außerdem ermöglicht es potenziellen Investoren und Geschäftspartnern, sich ein Bild von einem Unternehmen zu machen und die Eintragungen ins Handelsregister als Referenz zu nutzen.
Wer muss sich in das Handelsregister eintragen lassen?
Alle Unternehmen, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufleute gelten, müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen. Dazu gehören unter anderem selbstständige Handelsunternehmen, Gewerbetreibende, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften.

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