Nicht im Handelsregister eingetragen bedeutet, dass ein Unternehmen nicht beim zuständigen Amtsgericht als juristische Person registriert ist. In Deutschland ist es für Unternehmen, die gewerblich tätig sind, in der Regel erforderlich, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, können nicht als juristische Personen anerkannt werden und haften daher mit ihrem gesamten Vermögen für Schulden und Verpflichtungen.