Eine Eintragung ins Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Gesellschaften, die ihren Sitz in Deutschland haben, bei einem Amtsgericht eintragen müssen. Diese Eintragung ermöglicht es, dass die Gesellschaft ihre Rechte und Pflichten gegenüber Dritten einhalten kann und dass Dritte die Gesellschaft rechtlich belangen können. In der Eintragung wird der Name der Gesellschaft, die Sitzadresse, der Gegenstand des Unternehmens, die Namen der Geschäftsführer und andere wichtige Informationen aufgeführt.