Die Eintragung ins Handelsregister hat die Folge, dass eine juristische Person wie z.B. eine GmbH als eigenständiges Rechtssubjekt anerkannt wird. Dadurch erhält die GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann somit Rechte wie z.B. das Recht, Verträge abzuschließen, einklagen oder verklagt werden, geltend machen.