Grundsätzlich sind alle Unternehmen und Vereine, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) als eingetragene Kaufleute oder als juristische Personen tätig sind, eintragungspflichtig im Handelsregister. Dazu zählen beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs, UG (haftungsbeschränkt), Vereine und Stiftungen.