Handelsregisterauszug in Idstein beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Idstein

Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Darmstadt
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
25.234 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65510
Vorwahlen
06126,06127 (Lenzhahn),06434 (Walsdorf),06082 (Kröftel und Nieder-Oberrod)
Adresse der Stadtverwaltung
König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein
Website
Ortsteile
Dasbach, Lenzenmhle, Tenne, Dasbach, Lenzenmühle, Tenne

FAQ

Warum ins Handelsregister eintragen lassen?
Ein Eintrag ins Handelsregister ist für Unternehmen und Selbstständige in Deutschland ein wichtiger Schritt, um ein gültiges Unternehmen zu gründen. Der Eintrag ins Handelsregister ist die offizielle Bestätigung, dass das Unternehmen ein eigenständiges Rechtssubjekt ist. Durch den Eintrag erhält das Unternehmen eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann somit als selbstständiges Unternehmen agieren. Dies bedeutet, dass das Unternehmen unabhängig von seinen Eigentümern und Gründern handeln
Wann muss man ins Handelsregister?
Gemäß § 8 des Handelsgesetzbuches (HGB) müssen alle Unternehmen, die nach dem HGB als Kaufleute gelten, eingetragen werden. Dies betrifft insbesondere juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften. Eine Eintragung ins Handelsregister ist also für diese Unternehmen Pflicht.

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