Handelsregisterauszug in Kierspe beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Kierspe

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Arnsberg
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
16.043 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58566
Vorwahlen
02359, 02269
Adresse der Stadtverwaltung
Springerweg 21, 58566 Kierspe
Website
Ortsteile
NeueBrcke, NeueBrücke

FAQ

Was muss in einem Geschäftsbrief stehen? Was muss Handelsregister stehen?
In einem Geschäftsbrief müssen die vollständigen Kontaktdaten des Absenders und des Empfängers angegeben werden. Dazu gehören Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Ebenso muss ein Gruß, eine Begrüßung und eine Schlussformel enthalten sein. Im Handelsregister müssen alle relevanten Informationen über ein Unternehmen, eine Person oder eine Organisation verzeichnet sein. Dazu gehören die Rechtsform, der Sitz, der Geschäftszweck, die angeschlossenen Unternehmen, die Namen der Gesellschafter und die Kontaktdaten.
Wie erfolgt Eintragung Bekanntmachung handelsregister?
Die Eintragung einer Bekanntmachung im Handelsregister erfolgt durch den zuständigen Registergerichtsvollzieher. Dazu muss man das entsprechende Formular ausfüllen und beim zuständigen Amtsgericht einreichen. In der Regel müssen auch Unterlagen wie der Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung und der Gewerbeschein vorgelegt werden. Nach dem Einreichen der Unterlagen prüft der Registergerichtsvollzieher die Unterlagen und leitet die Eintragung ein. Anschließend wird die Bekanntmachung im Handelsregister veröffentlicht.

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