Eine Eintragung ins Handelsregister ist für Unternehmen immer dann erforderlich, wenn sie eine juristische Person bilden (z.B. GmbH, AG, KGaA, OHG, e.V., UG, etc.). Ein Unternehmen muss auch dann ins Handelsregister eingetragen werden, wenn es eine nicht-juristische Person ist, aber als solche im Handelsregister eingetragen werden muss (z.B. Freiberufler, Einzelunternehmen).