Eine Firma wird in das Handelsregister eingetragen, sobald die Gründer das entsprechende Eintragungsformular beim zuständigen Registergericht einreichen. In der Regel müssen die Gründer zuerst die notwendigen Unterlagen wie z.B. den Gesellschaftsvertrag, die Satzung und den Gewerbeschein beim zuständigen Gewerbeamt einreichen. Erst nachdem all diese Unterlagen überprüft und akzeptiert wurden, kann die Firma in das Handelsregister eingetragen werden.