Änderungen im Handelsregister werden über das elektronische Bundesanzeiger (EBA) bekannt gemacht. Dieses ist ein Portal, auf dem Änderungen in öffentlichen Verzeichnissen, wie dem Handelsregister, veröffentlicht werden. Jeder kann die Änderungen einsehen, indem er sich beim EBA anmeldet. Außerdem werden die Änderungen in vielen Fällen auch im Amtsblatt der jeweiligen Kammer veröffentlicht.