Alle Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften (z.B. Aktiengesellschaften, GmbHs, KGaAs) sowie eingetragene Genossenschaften müssen sich im Handelsregister eintragen lassen. Zusätzlich können auch natürliche Personen, die ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, eine Eintragung in das Handelsregister beantragen.