Handelsregisterauszug in Laubach beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Laubach

Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Gießen
Landkreis
Gießen
Einwohner
9569 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35321
Vorwahlen
06405, 06401 (Lauter teilw.)
Adresse der Stadtverwaltung
Friedrichstraße 11, 35321 Laubach
Website
Ortsteile
AufderHohl, Bingmhle, Binnenbergermhle, Blumenhof, Georgenhammer, Henriettenhof, Kauhof, Oberseener-Hof, Schneiderhaus, Steines-Mhle, Walkmhle, AufderHohl, Bingmühle, Binnenbergermühle, Blumenhof, Georgenhammer, Henriettenhof, HessenbrückerHammer, Kauhof, Oberseener-Hof, Schneiderhaus, Steines-Mühle, Walkmühle

FAQ

wann ins handelsregister eintragen lassen?
In der Regel müssen Unternehmen, die eine juristische Person bilden, sich in das Handelsregister eintragen lassen. Ob dieser Schritt notwendig ist, hängt jedoch von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Landes ab, in dem das Unternehmen tätig ist. In Deutschland müssen sich z.B. eingetragene Kaufleute, GmbHs und AGs im Handelsregister eintragen lassen. Auch Personengesellschaften, die einen Gewerbebetrieb aufnehmen, müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen.
Wer muss sich ins Handelsregister eintragen lassen?
Gesellschaften, die ein Unternehmen gründen oder erwerben, müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen. Dazu gehören auch Einzelunternehmer, Personengesellschaften, Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften. Auch Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Körperschaften und andere juristische Personen müssen sich im Handelsregister eintragen lassen.

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