Handelsregisterauszug in Ludwigsstadt beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Ludwigsstadt

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Kronach
Einwohner
3306 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96337
Vorwahl
09263
Adresse der Stadtverwaltung
Lauensteiner Str. 1, 96337 Ludwigsstadt
Website
Ortsteile
Ebene, Falkenstein, Fischbachsmhle, Kupferhammer, Lauenhain, Spitzberg, Springelhof, Steinbach, Steinbachsgrund, Steinbachsmhle, Unterneuhttendorf, Ziegelhtte, Ebene, Falkenstein, Fischbachsmühle, Kupferhammer, Lauenhain, Spitzberg, Springelhof, Steinbach, Steinbachsgrund, Steinbachsmühle, Unterneuhüttendorf, Ziegelhütte

FAQ

Was heisst Handelsregister beim Amtsgericht?
Das Handelsregister beim Amtsgericht ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem sich Einträge über die Rechtsform, die Rechtsbeziehungen, die Organe und die Geschäftsführer von Unternehmen befinden. Es ist eine wichtige Quelle für Informationen über die wirtschaftlichen Aktivitäten von Unternehmen und wird auch als eine Art "Geschäftsadresse" verwendet.
Wann muss man sich ins Handelsregister eintragen?
Es gibt kein allgemeines Zeitlimit, aber es ist ratsam, sich so schnell wie möglich ins Handelsregister einzutragen. Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder eine juristische Person wie eine GmbH oder eine AG gründen, müssen Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach der Gründung ins Handelsregister eintragen. Wenn Sie eine GbR oder eine OHG gründen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Monaten nach der Gründung ins Handelsregister eintragen.

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