Handelsregister A und B sind zwei Register des Handelsregisters, die in den meisten Ländern eingerichtet wurden, um die Rechtsform und die wesentlichen Merkmale von Unternehmen zu erfassen. Handelsregister A enthält Informationen über Unternehmen, die nach den geltenden Gesetzen als juristische Personen anerkannt sind, während Register B Informationen über natürliche Personen enthält, die ein Unternehmen führen.