Handelsregisterauszug in Maasbüll beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Maasbüll

Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
714 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24975
Vorwahl
04634
Adresse der Amtsverwaltung
Schulstraße 1, 24975 Hürup
Website
Ortsteile
Herregaardlei, Maasbüllfeld, Maasbüllhof, Neukrug, Rüllschau, Ruhnmark, Weseby, Wesebyfeld, Wesebykjer

FAQ

Was ist, wenn man nicht im Firmenbuch eingetragen ist?
Wenn man nicht im Firmenbuch eingetragen ist, bedeutet dies, dass das Unternehmen nicht als offizielles Unternehmen anerkannt ist. Dies kann aus verschiedenen Gründen der Fall sein, z.B. weil es sich um ein nicht registriertes Unternehmen handelt oder weil die richtigen Schritte nicht unternommen wurden, um sich rechtmäßig als Unternehmen zu registrieren. In einigen Fällen kann es jedoch auch vorkommen, dass ein Unternehmen im Firmenbuch eingetragen ist, aber dennoch nicht offiziell als Unterneh
Wann muss ich mich im Handelsregister eintragen?
Grundsätzlich müssen Sie sich nur dann im Handelsregister eintragen lassen, wenn Sie ein Unternehmen gründen, das nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufmann oder Kauffrau eingetragen werden muss. Dazu zählen beispielsweise Handelsgesellschaften, Einzelkaufleute, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. In diesen Fällen ist die Eintragung in das Handelsregister zwingend erforderlich. Bei anderen Unternehmen, die nicht nach dem HGB geführt werden, ist eine Eintragung in das Handelsregister nicht erforderlich

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