Handelsregisterauszug in Mahlstetten beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Mahlstetten

Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Tuttlingen
Einwohner
805 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78601
Vorwahl
07429
Adresse der Gemeinde
Marienplatz 1, 78601 Mahlstetten
Website
Ortsteile
Lippachmhle, Lippachölmhle, Lippachmühle, Lippachölmühle

FAQ

Welche Rechtsfolgen hat die Öffentlichkeitswirkung des Handelsregisters?
Die Öffentlichkeitswirkung des Handelsregisters hat den Vorteil, dass das Register als eine Art „Gütesiegel“ für ein Unternehmen gesehen wird. Es ist ein Beweis dafür, dass ein Unternehmen ein eingetragener Geschäftsbetrieb ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dadurch erhöht sich das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern in das Unternehmen. Auch können potentielle Geschäftspartner die Informationen aus dem Handelsregister nutzen, um die Integrität und Seriosität des Unternehmens zu überpr
Wann muss man sich ins Handelsregister eintragen?
Es gibt kein allgemeines Zeitlimit, aber es ist ratsam, sich so schnell wie möglich ins Handelsregister einzutragen. Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder eine juristische Person wie eine GmbH oder eine AG gründen, müssen Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach der Gründung ins Handelsregister eintragen. Wenn Sie eine GbR oder eine OHG gründen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Monaten nach der Gründung ins Handelsregister eintragen.

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