Wenn man sich nicht ins Handelsregister einträgt, hat man keine Rechtspersönlichkeit und kann deshalb keine Rechtsgeschäfte tätigen. Außerdem ist es schwer, eine Kreditlinie oder Investitionen zu erhalten, da die Banken und Investoren nicht wissen, wer sie vertritt. Es ist auch schwieriger, eine einheitliche Rechtsform für die Unternehmensstruktur zu haben, was die Eröffnung von Niederlassungen und die Gründung von Tochtergesellschaften erschweren kann.