Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG) müssen einen Eintrag im Handelsregister vornehmen lassen. Zusätzlich müssen auch sonstige juristische Personen wie Genossenschaften, Vereine oder Stiftungen einen Eintrag im Handelsregister vornehmen lassen. Auch Personengesellschaften, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, müssen einen Eintrag im Handelsregister vornehmen lassen.