Gesellschaften, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) eingetragen werden müssen, müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen. Dazu gehören unter anderem Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften (KG). Auch Personengesellschaften, die ein Handelsgeschäft betreiben, müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen.