Der Eintrag aus dem Handelsregister wird durch ein zuständiges Amtsgericht gelöscht. Dazu muss der Antragsteller ein formelles Löschungsgesuch einreichen, das die Gründe für die Löschung des Eintrags enthält. Der Antragsteller muss dann dafür sorgen, dass das Gericht über das Löschungsgesuch informiert wird.